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Gesellschaft zur Förderung der Greifswalder Bachwoche e.V.

Die „Gesellschaft zur Förderung der Greifswalder Bachwoche e.V.“ hat sich im Juni 2009 in Greifswald gegründet und widmet sich der ideellen und finanziellen Förderung der Greifswalder Bachwoche. Zudem ist die Pflege der Bachwochengemeinschaft ein Anliegen der Gesellschaft.

Unser Anliegen

Die Mitglieder haben es sich besonders zur Aufgabe gemacht, die Kosten derjenigen Veranstaltungen der Bachwoche mitzutragen, für die traditionell kein Eintrittsgeld erhoben wird. Dazu gehören die täglichen „Geistlichen Morgenmusiken“, in denen jeweils der kostenlose Besuch einer Bachkantate mit Chor, exzellentem Orchester (Musiker der Komischen Oper Berlin) und hervorragenden Solisten für jedermann ermöglicht wird. Einerseits verbietet der gottesdienstliche Charakter dieser Aufführungen, dafür Eintrittskarten zu verkaufen, andererseits kommen diese Veranstaltungen schon seit Jahren auch einkommensschwachen Bevölkerungsschichten und nicht zuletzt den zahlreichen Studierenden in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zugute.

Unser Service

Die Mitglieder der Fördergesellschaft erhalten aktuelle Informationen zur Bachwoche durch jährlich mehrere Mitgliederbriefe und ‒ wenn gewünscht ‒ per E-Mail durch Aufnahme in den Presseverteiler der Bachwoche. Vorträge und Konzerte, zu denen die Gesellschaft während des Jahres einlädt, dienen der Pflege der Bachwochengemeinschaft auch außerhalb der Bachwoche. Während der Bachwoche wird regelmäßig zur Jahresmitgliederversammlung eingeladen.

Der Jahresbeitrag beläuft sich auf 24 Euro für natürliche Personen und 120 Euro für juristische Personen.

Vorsitzender des Vorstandes: Prof. Michael Sauthoff

Beitrittserklärung

Wenn Sie Mitglied in der Fördergesellschaft werden möchten, drucken Sie bitte die Beitrittserklärung aus und schicken Sie sie unterschrieben an folgende Adresse:

Gesellschaft zur Förderung der Greifswalder Bachwoche e.V.
Bahnhofstraße 48/49
17489 Greifswald

Ebenfalls stehen zum Download bzw. zum Ausdruck bereit:
Ein Überweisungsträger mit anhängendem Abschnitt, der bei Zuwendungen bis 200,- Euro zusammen mit dem Überweisungsbeleg bzw. Kontoauszug als Zuwendungsbeleg steuerlich geltend gemacht werden kann. Für Zuwendungen über 200,- Euro senden wir unaufgefordert am Anfang des Folgejahres eine Spendenbescheinigung zu. Dem Überweisungsträger sind zudem Vordrucke für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates (früher „Einzugsermächtigung“) beigefügt.

↓ Beitrittserklärung
↓ SEPA-Mandat
Datenschutzrechtliche Einwilligungen
↓ Satzung